Abgeschlossenes Projekt

Berliner Netz­werk für besonders schutz­bedürftige Flücht­linge – BNS II

Das Modellvorhaben „Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge“ möchte in Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie die medizinische und sonstige Versorgung von schutzbedürftigen Flüchtlingen sicherstellen.

Nach der Richtlinie 2003/9/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern haben die Mitgliedsstaaten bezüglich der materiellen Aufnahmebedingungen sowie der medizinische Versorgung die spezielle Situation von besonders schutzbedürftigen Personen zu berücksichtigen. Zu diesem Personenkreis zählen Minderjährige, unbegleitete Minderjährige, Behinderte, ältere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern und Personen, die Folter, Vergewaltigung, oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben.

Das „Berliner Netzwerk“ hat ein mehrstufiges Verfahren zur Ermittlung, Feststellung und Versorgung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge entwickelt, dass seit dem 1.Oktober 2009 Anwendung findet und kontinuierlich weiterentwickelt wird. Das Vorliegen der Schutzbedürftigkeit und der Hilfebedarf werden von sechs Fachstellen überprüft, deren Zuständigkeit sich nach ihren jeweiligen Arbeitsschwerpunkten richtet.

Von besonderer Bedeutung für das Netzwerk ist die enge Kooperation von staatlichen Stellen und Nichtregierungsorganisationen, da die Versorgung vulnerabler Flüchtlingsgruppen nur im Einvernehmen mit den politischen Entscheidungsträgern und Leistungsstellen sichergestellt werden kann.

Das Berliner Netzwerk hat Modellcharakter für eine bundesweite Umsetzung der EU-Richtlinien und ist daher Partnerschaften mit psychosozialen Zentren aus anderen Bundesländern eingegangen. Synergieeffekte entstehen vor allem in Zusammenarbeit mit dem Projekt Kooperation für Flüchtlinge in Brandenburg (KFB). Dieses hat sich nach dem Vorbild des Berliner Modells gegründet und setzt sich für eine Ermittlung und Versorgung der Zielgruppe im Land Brandenburg ein.

Das zfm  im Zentrum ÜBERLEBEN (heute Abteilung für Flüchtlingshilfen und Migrationsdienste im Zentrum ÜBERLEBEN) koordiniert das Gesamtprojekt und ist Fachstelle für traumatisierte Flüchtlinge mit extremen Gewalterfahrungen sowie Fachstelle für minderjährige Flüchtlinge.

Partner

Laufzeit

16. November 2011 bis 15. Dezember 2014

Förderer

Europäischer Flüchtlingsfonds (EFF)
UNO-Flüchtlingshilfe
Senat Berlin
Deutsches Rotes Kreuz (DRK)

Informationen und Materialien

Material auf Anfrage bei den Projektverantwortlichen unter bns@ueberleben.org.

  • Dokumentation der Fachtagung „Besondere Schutzbedürftigkeit von Asylsuchenden feststellen“
  • BNS-Fortschrittsbericht

Informationen zum aktuellen BNS-Projekt finden Sie hier.