Gesundheitliche und rechtliche Folgen von AnkER-Zentren für traumatisierte Geflüchtete

In mehreren Veröffentlichungen hat das Zentrum ÜBERLEBEN bereits Position gegenüber den geplanten Anker-Zentren bezogen. Die Einschätzung des ZÜ darüber, welche gesundheitlichen und rechtlichen Folgen AnkER-Zentren für traumatisierte Geflüchtete und Folterüberlebende haben können, ist in diesem Artikel gesammelt aufgeführt:  

Artikel: Kein sicherer Anker – Kinder raus aus Sammelunterkünften
2019 wird die UN Kinderrechtskonvention 30 Jahre alt. Doch nach wie vor werden die Rechte minderjähriger Geflüchteter unzureichend umgesetzt – auch in Deutschland. Besonders katastrophal ist die Unterbringung Minderjähriger in AnKer-Zentren oder anderen Sammelunterkünften für Geflüchtete. Zum gesamten Artikel

Artikel: AnkER-Zentren – Direktverfahren unterwandern die Rechte traumatisierter Geflüchteter
In den auf Schnelligkeit ausgelegten Direktverfahren droht die Rechtssicherheit auf der Strecke zu bleiben. Vor allem ist zu befürchten, dass Symptome einer traumatischen Belastung nicht erkannt und die entsprechenden Bedarfe der Menschen nicht festgestellt werden. Zum gesamten Artikel

Interview: „Der Zugang zur Versorgung wäre für traumatisierte Geflüchtete praktisch abgeschnitten“
Die Einrichtung der geplanten AnkER-Zentren birgt gesundheitliche und rechtliche Gefahren, warnen Andrea Ahrndt (ZÜ) und Sven Veigel-Sternberger (ZÜ). Der Zugang zu unabhängigen Stellen und Expert*innen sei schwierig. Die Gesundheit der ohnehin schon Traumatisierten müsse endlich in den Fokus rücken. Zum gesamten Interview

Stellungnahme: Neue Bundesregierung setzt auf restriktive Flüchtlings- und Asylpolitik
Nach den Vereinbarungen im neuen Koalitionsvertrag müssen Überlebende von Folter und Kriegsgewalt weiterhin befürchten, in Deutschland keine qualifizierte Begutachtung und unabhängige Beratung zu erhalte. Zur gesamten Stellungnahme

Stellungnahme: Künftige Bundesregierung untergräbt die Rechte besonders Schutzbedürftiger
Das sogenannte Direktverfahren in ANkEr-Zentren, in denen „Ankunft, Entscheidung, kommunale Verteilung und Rückführung“ stattfinden sollen, höhlt die Rechte Geflüchteter aus und führt zu einer erhöhten Re-Traumatisierungs- und Chronifizierungsrate. Zur gesamten Stellungnahme

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aktualisiert: 20.11.2018