Pressemitteilung

ZÜ zu eingeschränkter Arbeit von Behörden und Institutionen

Corona-Krise: Komplexe Probleme für Geflüchtete

Berlin, 17. März 2020

Anlässlich der gesundheitlichen Krise durch das Covid-19 Virus macht das Zentrum ÜBERLEBEN (ZÜ) auf die Situation seiner traumatisierten Klient*innen und Patient*innen mit Fluchthintergrund aufmerksam. Geschäftsführer Carsten Völz bittet die Behörden darum, die Lebenssituation und die Bedarfe der Zielgruppe bei allen aktuellen Maßnahmen mit zu bedenken. Er mahnt an, während der Ausnahmesituation asyl- und aufenthaltsrechtliche Verfahren flexibel zu handhaben und aktuelle Termine zu  verschieben.

„Wenn öffentliche Stellen geschlossen werden, kann das schwerwiegende Konsequenzen für geflüchtete und schutzsuchende Menschen haben. Insofern sollte bei allen Maßnahmen längerfristig und vorausschauend gehandelt werden. Relevant ist das beim Umgang mit Aufenthaltspapieren genauso wie bei der Ausstellung staatlicher Leistungen. Hierbei muss die gesundheitliche Versorgung genauso gewährleistet bleiben wie die Übernahme von Kosten und die Bargeldauszahlungen für Geflüchtete ohne Konto,“ so Carsten Völz, Geschäftsführer des Zentrum ÜBERLEBEN. „Von großer Wichtigkeit ist, dass Termine in asyl- aufenthaltsrechtlichen Verfahren flexibler gestaltet bzw. möglichst verschoben werden, so lange die Ausnahmesituation durch die Corona-Krise anhält. Es muss sichergestellt werden, dass Schutzsuchende ihre Rechte weiterhin durch eine gute Verfahrensberatung, eine angemessene Vorbereitung der Anhörung oder durch die Bestellung von Beauftragten wahrnehmen können.“

Aktuell arbeitet das Zentrum ÜBERLEBEN mit aller Kraft daran, als Gesundheitsinstitution den schwer traumatisierten Überlebenden von Folter, Krieg und Flucht weiterhin zu helfen. „Wir versorgen unsere Patient*innen und Klient*innen unter Anwendung aller notwendigen Sicherheitsvorkehrungen und haben sie über Gefahren und eigene Schutzmaßnahmen in der aktuellen Gesundheitskrise aufgeklärt. Wir bitten den Senat dringend, bei allen aktuellen Maßnahmen die spezifischen Lebenslagen und Bedarfe dieser vulnerablen Gruppe mit zu bedenken.“

Das Zentrum ÜBERLEBEN koordiniert auch das Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen (BNS). In ihm sind sieben Fachstellen zusammengeschlossen, die Beratung und Diagnostik anbieten und gegebenenfalls eine besondere Schutzbedürftigkeit bescheinigen.  ZÜ-Geschäftsführer Carsten Völz warnt vor negativen Konsequenzen, wenn die Sprechstunden nicht mehr stattfinden können:

„Wenn wir die Beratungsstellen des Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen schließen müssen, dann können wir keine Bescheinigungen für die besondere Schutzbedürftigkeit von beispielsweise unbegleiteten Minderjährigen, allein reisenden Frauen mit Kindern, älteren Menschen oder schwer traumatisierten Geflüchteten ausstellen. Die Bescheinigung spielt jedoch bei asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren eine wichtige Rolle und sie ist essentiell, damit die Menschen angemessen versorgt und untergebracht werden. Wir bitten von daher die maßgeblichen Behörden, über unbürokratische Lösungen in dieser Ausnahmesituation nachzudenken. Wir empfehlen, die telefonisch vereinbarten Termine für Beratung und Diagnostik in unseren Fachstellen als Anhaltspunkt für die spezifische Situationen der Klient*innen zu berücksichtigen.“

Kontakt

Eva Wagner
Tel.: 030 30 39 06 -62
E-mail: e.wagner@ueberleben.org

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