Wichtige Hinweise zu testamentarischen Spenden

„Man kann sich mit seinem Nachlass gar nicht früh genug beschäftigen.“

Ulrich Schellenberg, Notar und Fachanwalt für Erbrecht, im Gespräch mit Verena Schoke, Referentin für Fundraising

Verena Schoke: Sie beraten in Ihrer Kanzlei Menschen, die ihren letzten Willen für die Nachwelt festhalten wollen. Mit welcher Erwartung kommen diese Menschen zu Ihnen?

Schellenberg: Das ist ganz ambivalent. Für viele ist das Verfassen eines Testaments ein schwieriges Thema. Das hat mit dem Ende der eigenen Existenz zu tun, damit beschäftigt man sich nicht so gerne. Gleichwohl gibt es viele gute Gründe, es bei Zeiten in Angriff zu nehmen, sich zu überlegen, was man regeln möchte. Und oft gibt es sehr komplexe Konstellationen. Bei Familien mit unterschiedlichen Biografien kann das zu komplizierten rechtlichen Fragestellungen führen. Kurzum, die Leute kommen mit ganz unterschiedlichen Erwartungen und Vorstellungen zu mir in die Beratung.

Verena Schoke: Was nehmen die Menschen mit aus Ihrer Beratung?

Ulrich Schellenberg: Wenn man sich mit der Abfassung des eigenen Testaments beschäftigt, ist das ein großer Schritt, der mit sehr viel Unsicherheit einhergehen kann. Zum einen, weil man selber manchmal nicht genau weiß, was man will. Die zweite Unsicherheit bezieht sich auf die rechtliche Gestaltung eines Testaments: erreiche ich wirklich das, was ich erreichen will? Dieser Prozess ist tatsächlich etwas schwierig und muss unter Umständen in mehreren Besprechungen strukturiert werden. Wenn die Leute aber ein Testament erarbeitet haben, dann gibt es einem das gute Gefühl, dass man alles geregelt und damit auch mehr Ruhe für sich hat als zuvor. Das sehe ich immer wieder und das ist wirklich etwas wert.

Verena Schoke: Aus Ihrer Erfahrung heraus, wer entscheidet sich für eine Testamentsspende?

Ulrich Schellenberg: Das ist ganz unterschiedlich. Oft sind es alleinstehende Personen, bei denen der Partner oder die Partnerin schon vorverstorben ist, und die ganz einfach feststellen, dass sie keine Erben haben. Das ist natürlich nicht ganz richtig, jeder hat Erben, aber die sind dann so weit in der Familie entfernt, dass es schon seit Jahrzehnten gar keinen Kontakt mehr gibt. Und diese Personen haben die Idee, ein Zeichen über ihren Tod hinaus zu setzen, um mit ihrem Vermögen etwas Gutes zu bewirken, von dem sie selbst überzeugt sind. Die gemeinnützige Organisation kann in dem Fall als Erbe im Testament eingesetzt werden.

Habe ich aber Erben, das kann auch ein Freund sein, eine Nachbarin, jemand, den man in den letzten Jahren noch als Weggefährten kennengelernt hat, oder eben die eigenen Kinder, kann ich eine Zuwendung an eine solche gemeinnützige Organisation auch über ein Vermächtnis machen.

Der Unterschied zwischen Vermächtnis und Erbeinsetzung liegt schlicht darin, dass ich beim Vermächtnis dieser gemeinnützigen Organisation im Regelfall einen Geldbetrag zuwende, der von dem Erben ausbezahlt wird. Während der Erbe in die Rechtsstellung des Verstorbenen als Ganzes eintritt und sich damit auch mit der Abwicklung des Nachlasses insgesamt beschäftigen muss. Beide Möglichkeiten finden in der Praxis statt.

Verena Schoke: Ist es kompliziert, sein Erbe auf mehrere Begünstigte aufzuteilen?

Ulrich Schellenberg: Das ist überhaupt nicht kompliziert. Der wichtigste Prozess ist – und darin besteht vielleicht die Herausforderung – dass man sich entscheidet, was mit den eigenen Vermögenswerten, wie Geld, Immobilien oder ähnlichem, passieren soll. Dann ist es eigentlich nur eine Frage der richtigen juristischen Umsetzung, und das kann ein Anwalt oder ein Notar machen, der einen berät oder ein notarielles Testament erstellt. Vor allem wenn Immobilien im Nachlass sind, empfehle ich immer ein notarielles Testament, weil man zur Änderung im Grundbuch später im Regelfall keinen Erbschein braucht. Man kann sich einfach auf dieses notarielle Testament beziehen.

Dazu kommt, dass ein notarielles Testament – bei anwaltlicher Beratung ist das aber ebenso gewährleistet – die Terminologie richtig verwendet. Als Laie läuft man Gefahr, Begriffe falsch oder zumindest irreführend zu verwenden, was oft zu Unklarheiten führt. Also: am besten immer professionelle Beratung hinzuziehen, wenn man ein Testament erstellen möchte.

Verena Schoke: Was sind aus Ihrer Sicht typische Stolpersteine beim Aufsetzen eines Testaments?

Ulrich Schellenberg: Grundsätzlich können Sie ein Testament natürlich auch alleine verfassen, aber es gibt bestimmte Formerfordernisse, die strikt eingehalten werden müssen. Wichtig ist, dass es handschriftlich ist. Sie müssen das Datum dazusetzen und Sie müssen es unterschreiben. Das Schlimmste, was Sie tun können, ist einen Ausdruck aus dem Internet zu nehmen und den einfach abzuheften. Das sind so kleine Fallstricke. Die größeren liegen darin, dass die Begriffe ganz unterschiedlich verwendet werden. Weiß ein Laie, was ein Schlusserbe und was ein Nacherbe ist? Wie ist das Verhältnis zwischen Teilungsanordnung und Vermächtnis? Das sind viele schwierige, aber lösbare Rechtsprobleme bei der Erstellung eines Testaments, deshalb ist es immer ratsam, das mit einem Fachmann zu besprechen.

Verena Schoke: Was kostet mich eine fachliche Beratung?

Ulrich Schellenberg: Beim Anwalt sind die Gebühren in der Regel verhandelbar. Entweder wird nach dem Zeitaufwand abgerechnet oder nach dem Wert der Angelegenheit. Für letzteres muss das Vermögen zunächst geschätzt werden. Anhand von bestimmten Tabellen werden die Gebühren entsprechend abgelesen. Aber das gilt insbesondere, und das ist nicht verhandelbar, beim Notar. Der Notar hat ausschließlich gesetzliche Gebühren, die sich nach dem Vermögenswert richten. Die sind gar nicht so hoch, wie man vermuten würde. Es macht also durchaus Sinn, sich einfach mit einem Notar in Verbindung zu setzen und zu fragen „Was würde das eigentlich kosten?“. Beim Notar sind die Beratung und die Erstellung des Testaments sowie die Beurkundung mit umfasst. 

Verena Schoke: Ab welchem Betrag lohnt es sich, eine Testamentsspende zu machen?

Ulrich Schellenberg: Grundsätzlich kommt dafür jeder Betrag in Betracht. Je höher die Spende, desto mehr kann ich natürlich damit bewegen. Aber auch mit kleinen Summen ist gemeinnützigen Initiativen immer geholfen. Man kann auch mehrere Organisationen bedenken, das heißt man hat einen Erben und legt im Rahmen eines Vermächtnisses fest, welche Organisationen mit welchen Summen unterstützt werden sollen.

Verena Schoke: Was kommt auf die gemeinnützige Organisation zu, wenn ich sie in meinem Testament bedenke?

Ulrich Schellenberg: Unabhängig von der Höhe, ist ein Vermächtnis insoweit der einfachere Weg, als dass ich lediglich einen bestimmten Zahlbetrag oder auch eine Immobilie dieser Organisation übertragen kann. Gleichwohl kann ich sagen, ich möchte, dass diese Organisation auch meinen Nachlass abwickelt. Dann muss sie, wenn sie als Erbe einberufen wird, unter Umständen einen fachkundigen Anwalt zu Rate ziehen, der sie bei der Abwicklung des Nachlasses unterstützt. Dabei ist wichtig zu wissen, dass gemeinnützige Organisationen von der Erbschaftssteuer befreit sind.

Verena Schoke: Abschließend noch die Frage: Ab wann sollte man sich mit seinem Nachlass beschäftigen?

Ulrich Schellenberg: Man kann sich mit seinem Nachlass gar nicht früh genug beschäftigen, weil wir alle nicht wissen, wann und wie plötzlich der Zeitpunkt kommt, an dem wir ein solches Testament brauchen. Viele schieben das aber vor sich her. Ganz besonders wichtig ist es, wenn man mit der gesetzlichen Erbfolge aus welchen Gründen auch immer nicht so glücklich ist oder über ein größeres Vermögen verfügt. In diesen Fällen ist es besonders sinnvoll, etwas zu gestalten. 

Verena Schoke: Vielen Dank für das informative Gespräch!

Ulrich Schellenberg: Sehr gern!

Zur Person:



Ulrich Schellenberg, Notar und Fachanwalt für Erbrecht,
ist dem Zentrum ÜBERLEBEN seit vielen Jahren verbunden. Als Mitglied im Kuratorium der Überleben – Stiftung für Folteropfer setzt er sich engagiert für die Belange traumatisierter Geflüchteter in Berlin ein.

Mehr Informationen zu einer testamentarischen Spende an das Zentrum ÜBERLEBEN finden Sie hier.

7.9.2021