Pressemitteilung

des Berliner Netzwerks für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge (BNS)

zur Veröffentlichung des „Gesamtkonzept zur Integration und Partizipation Geflüchteter“ des Berliner Senats am 17.12.2018

Berlin, 11.12.2018

Am Montag, den 17.12.2018 wird das „Gesamtkonzept zur Integration und Partizipation geflüchteter Menschen“ der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt. Der Senat strebt mit der Umsetzung des Konzepts an, die Lebenssituation geflüchteter Menschen im Land Berlin zu verbessern. Das BNS begrüßt ausdrücklich die Entscheidung des Senats, die Flüchtlingspolitik im Land Berlin auf eine neue Grundlage zu stellen.

Die bisherige flüchtlingspolitische Grundlage, der „Masterplan für Integration und Sicherheit“, bildet die Lebensrealität Geflüchteter nur unzureichend ab und wird den europarechtlichen Vorgaben, die für die Aufnahme von geflüchteten Menschen gelten, insbesondere mit Blick auf besonders schutzbedürftige Geflüchtete nicht gerecht.

Besonders schutzbedürftigen Geflüchteten, wie z.B. Folterüberlebenden, Kindern, Jugendlichen, Schwangeren, Menschen mit Behinderung, chronisch Kranken, Traumatisierten oder LSBTI* -Geflüchteten stehen besondere gesetzliche Garantien zu. Diese beruhen auf der Erkenntnis, dass die Grund- und Menschenrechte dieser Gruppen nicht nur im Herkunftsland und auf der Flucht, sondern auch in den Aufnahmeländern besonders gefährdet sind. Ihren besonderen Bedürfnissen muss Rechnung getragen werden und zwar sowohl im Asylverfahren, als auch bei ihrer Aufnahme. Letztere umfasst u.a. eine geschützte und bedarfsgerechte Unterbringung, den Zugang zu Bildung, zu geeigneten Behandlungsmöglichkeiten und zu medizinischer Versorgung.

Das BNS hat den vom Berliner Senat verfolgten Anspruch, von Beginn an gutgeheißen, die Entwicklung des Gesamtkonzepts in die Hände eines partizipatorischen Prozesses zu legen und sich an der Entstehung in fünf der insgesamt neun Facharbeitsgruppen direkt beteiligt. Die intensive Mitwirkung der BNS-Fachstellen an der Erarbeitung endete, wie der vom BNS als sehr wertvoll bewertete Dialog zwischen dem Senat und der Zivilgesellschaft insgesamt, mit der Gelegenheit zur Kommentierung der entworfenen Textbausteine, im Frühjahr dieses Jahres.

Auf die Veröffentlichung der Endfassung des Gesamtkonzepts wird von Seiten der beteiligten zivilgesellschaftlichen Organisationen nun aufmerksam und erwartungsvoll geblickt.

Das BNS geht davon aus, dass die Analyse und die Anregungen der BNS- Fachstellen zu den Lebensbedingungen und Lebensrealitäten ihrer jeweiligen Zielgruppen, ebenso Eingang in die Endfassung gefunden haben, wie die Hinweise auf geltende subjektive Rechte besonders schutzbedürftiger Geflüchteter.

Das BNS kann auch im weiteren Verlauf einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung und Weiterentwicklung des Gesamtkonzepts, der künftigen Grundlage der Berliner Flüchtlingspolitik leisten. Es kann den Senat z.B. dabei unterstützen, die in den Facharbeitsgruppen unzureichend oder nicht behandelten Themenbereiche zu identifizieren, um diese in einem nachhaltig gestalteten Dialog mit den zuständigen Senatsverwaltungen zu analysieren und konkreten Lösungen zuzuführen. Das BNS bietet auch einen Anknüpfungspunkt zur Überprüfung, ob die beschlossenen Maßnahmen in der Verwaltungspraxis tatsächlich umgesetzt werden und ob sie grundsätzlich geeignet sind, die anvisierten Ziele zu erreichen. Für besonders schutzbedürftige Geflüchtete werden insbesondere die Querschnittsthemen bedarfsgerechte Unterbringung und Zugang zur gesundheitlichen Versorgung Anlass zum Austausch und Dialog bleiben.

Das BNS wird den Berliner Senat gerne dabei unterstützen, die den besonders schutzbedürftigen Geflüchteten zustehenden gesetzlichen Garantien vollumfänglich umzusetzen, um die Berliner Flüchtlingspolitik dauerhaft auf eine grund- und menschenrechtskonforme Grundlage zu stellen.

Kontakt

Projektkoordination:

Valerie Schatz
Tel.: 030 30 39 06 -54
E-mail: v.schatz@ueberleben.org

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